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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10407/13.OVG   

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https://dejure.org/2013,35860
OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10407/13.OVG (https://dejure.org/2013,35860)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.11.2013 - 2 A 10407/13.OVG (https://dejure.org/2013,35860)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. November 2013 - 2 A 10407/13.OVG (https://dejure.org/2013,35860)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Anforderungen an den qualifizierten Dienstunfall beim Einsatz eines Feuerwehrbeamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines sog. qualifizierten Dienstunfalls beim Einsatz eines Feuerwehrbeamten während eines Wohnhausbrandes

  • esovgrp.de

    BeamtVG § 37,BeamtVG § 37 Abs 1,BeamtVG § 37 Abs 1 S 1
    Beamtenrecht, Beamter, Belastungsstörung, Bergung, besondere Lebensgefahr, Brand, Dienstunfall, Erwerbsfähigkeit, Feuerwehr, Feuerwehrbeamter, Gefahr, Körperschaden, Lebensgefahr, Leichenbergung, Minderung der Erwerbsfähigkeit, posttraumatische Belastungsstörung, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 31; BeamtVG § 37 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an das Vorliegen eines sog. qualifizierten Dienstunfalls beim Einsatz eines Feuerwehrbeamten während eines Wohnhausbrandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfallruhegehalt eines Feuerwehrbeamten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Brandkatastrophe in Ludwigshafen - Feuerwehrbeamter war besonderer Lebensgefahr ausgesetzt

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 2 A 11761/04

    Qualifizierter Dienstunfall eines Polizeibeamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10407/13
    Geschützt wird die Dienstausübung, von der der Beamte nicht deshalb absehen soll, weil er befürchten muss, wegen seiner dienstlichen Tätigkeit mit besonderen Gefährdungslagen konfrontiert zu werden, wegen der er oder seine Hinterbliebenen im Fall eines Unfalls Nachteile im Rahmen der Unfall- bzw. Hinterbliebenenversorgung hinnehmen müssten (vgl. BVerwG, Urteile vom 08. Oktober 1998, NVwZ-RR 1999, 324 und vom 13. Dezember 2012 - 2 C 51.11 -, juris; OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04.OVG -, IÖD 2005, 139, m.w.N.).

    Neben den vorstehend dargestellten "gefahrgeneigten" Tätigkeiten kann auch eine ihrer Art nach nicht generell besonders gefährliche Dienstverrichtung im Einzelfall aufgrund besonderer Bedingungen - etwa schlechte Witterung, unzureichend gewordene körperliche oder psychische Verfassung oder erkannte Mängel in der Ausrüstung oder Ausbildung - mit einer erhöhten Lebensgefahr verbunden sein (OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2005, a.a.O.).

    Der Beamte muss sich der lebensgefährlichen Lage, in der er sich begibt, wenigstens ganz allgemein bewusst sein; die Gefahren im Einzelnen braucht er nicht zu kennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 1978, Buchholz § 141 a BBG, Nr. 4; OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2005, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 1 A 4954/00 - juris).

  • BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 67.93

    Vorliegen einer besonderen Lebensgefahr bei der Ausübung einer Diensthandlung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10407/13
    Eine besondere Lebensgefahr ist mit der Diensthandlung verbunden, wenn die Gefährdung des Beamten weit über das normale Maß hinausgeht, der Verlust des Lebens mithin wahrscheinlich oder doch sehr naheliegend ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 1993 - 2 B 67.93 -, juris).

    Ob eine Diensthandlung in diesem Sinne mit einer besonderen Lebensgefahr für den Beamten behaftet ist, lässt sich aber auch in diesen Fällen nicht generell, sondern regelmäßig nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 1993 - 2 B 67.93 - juris).

  • VG Neustadt, 30.03.2011 - 1 K 1107/10

    Anspruch eines Feuerwehrbeamten auf erhöhtes Unfallruhegehalt wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10407/13
    Am frühen Morgen des darauf folgenden Tages begab sich der Kläger zusammen mit dem Kläger des Verfahrens 1 K 1107/10.NW in das einsturzgefährdete Wohnhaus und barg insgesamt neun Leichen.

    Wegen all dieser Besonderheiten des Einsatzes, den der Kläger - wie der Sachverständige T. mehrfach betont hat - tadellos absolvierte, ist es für den Senat nicht mehr ernsthaft zu bezweifeln, das sich der Kläger zusammen mit dem Kläger des Verfahrens 1 K 1107/10.NW während ihres weit über eine Stunde währenden Aufenthaltes im ausgebrannten dritten Stockwerk in einer besonderen Lebensgefahr befand.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2002 - 1 A 4954/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10407/13
    Der Beamte muss sich der lebensgefährlichen Lage, in der er sich begibt, wenigstens ganz allgemein bewusst sein; die Gefahren im Einzelnen braucht er nicht zu kennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 1978, Buchholz § 141 a BBG, Nr. 4; OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2005, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 1 A 4954/00 - juris).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 134.07

    Dienstunfall; Körperschaden; Angriff; Zielgerichtetheit; Motiv; Beamter;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10407/13
    Eine derartige psychische Erkrankung kann nach der überkommenen Rechtsprechung ein Körperschaden im dienstunfallrechtlichen Sinne sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 2 C 134.07 -, BVerwGE 135, 176).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 C 41.11

    Unfallfürsorge; erhöhtes Unfallruhegehalt; besondere Lebensgefahr; rechtswidriger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10407/13
    Der Kläger kann von der Beklagten die Gewährung eines erhöhten Unfallruhegehalts verlangen, weil sein Brandeinsatz vom 3. Februar 2008 die Voraussetzungen eines sog. qualifizierten Dienstunfalls gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG in der zum Zeitpunkt des Dienstunfalls geltenden Fassung des Gesetzes vom 21. Dezember 2004 erfüllt (vgl. zum insofern maßgeblichen Zeitpunkt: BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 C 41.11 -, juris).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 51.11

    Unfallfürsorge; qualifizierter Dienstunfall; besondere Lebensgefahr; objektive

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10407/13
    Geschützt wird die Dienstausübung, von der der Beamte nicht deshalb absehen soll, weil er befürchten muss, wegen seiner dienstlichen Tätigkeit mit besonderen Gefährdungslagen konfrontiert zu werden, wegen der er oder seine Hinterbliebenen im Fall eines Unfalls Nachteile im Rahmen der Unfall- bzw. Hinterbliebenenversorgung hinnehmen müssten (vgl. BVerwG, Urteile vom 08. Oktober 1998, NVwZ-RR 1999, 324 und vom 13. Dezember 2012 - 2 C 51.11 -, juris; OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04.OVG -, IÖD 2005, 139, m.w.N.).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 17.98

    Dienstunfall, qualifizierter -; Angriff, rechtswidriger - als Voraussetzung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10407/13
    Geschützt wird die Dienstausübung, von der der Beamte nicht deshalb absehen soll, weil er befürchten muss, wegen seiner dienstlichen Tätigkeit mit besonderen Gefährdungslagen konfrontiert zu werden, wegen der er oder seine Hinterbliebenen im Fall eines Unfalls Nachteile im Rahmen der Unfall- bzw. Hinterbliebenenversorgung hinnehmen müssten (vgl. BVerwG, Urteile vom 08. Oktober 1998, NVwZ-RR 1999, 324 und vom 13. Dezember 2012 - 2 C 51.11 -, juris; OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04.OVG -, IÖD 2005, 139, m.w.N.).
  • VG Trier, 21.01.2011 - 1 K 1165/10
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10407/13
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätze der Beteiligten, die Verwaltungs- und Widerspruchsakten der Beklagten (2 Hefte) sowie die Gerichtsakten in den Verfahren 1 K 1165/10.NW und 1 K 982/11.NW verwiesen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 C 36.20

    Reichweite der Bindungswirkung einer Zurruhesetzungsverfügung für die Gewährung

    Für die Gewährung von Unfallruhegehalt gilt nichts anderes (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 51.11 - Buchholz 239.1 § 37 BeamtVG Nr. 4 Rn. 8 ; ebenso: OVG Koblenz, Urteile vom 26. November 2013 - 2 A 10407/13 - juris Rn. 26 und vom 9. Dezember 2014 - 2 A 10395/13 - juris Rn. 30; VGH Mannheim, Urteile vom 21. Oktober 2014 - 4 S 884/14 - juris Rn. 16 und vom 20. Juli 2016 - 4 S 2467/15 - juris Rn. 36; OVG Weimar, Urteil vom 23. August 2016 - 2 KO 653/15 - ThürVBl 2018, 286 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 9. Juni 2020 - 5 LB 282/10 - NdsRpfl 2020, 316 ; allgemein zu allen Unfallfürsorgeleistungen: VGH Mannheim, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 4 S 473/19 - juris Rn. 35).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10479/13

    Anforderungen an das Vorliegen eines sog. qualifizierten Dienstunfalls beim

    Unmittelbar nach Beginn des Einsatzes versuchte der Kläger zusammen mit dem Kläger des Verfahrens 2 A 10407/13.OVG, mit einem sog. Sprungpolster unmittelbar vor dem brennenden Haus Menschenleben zu retten.

    Weitere Einsatzhandlungen sind bei dem Kläger - im Gegensatz zum Kläger in dem Verfahren 2 A 10407/13.OVG - nicht dokumentiert bzw. von ihm nicht dargetan.

    Im weiteren hat der Kläger vor allem nicht - wie der Kläger des Verfahrens 2 A 10407/13.OVG - unter Einsatz seines Lebens versucht, das Sprungpolster funktionsfähig zu machen, sondern von seinem relativ sicheren Platz an der Drehleiter das Geschehen beobachtet (vgl. S. 7 des Gutachtens vom 6. Juni 2012, Bl. 74 der Gerichtsakte).

  • VG Koblenz, 14.11.2014 - 5 K 767/14

    Anerkennung einer psychischen Erkrankung (PTBS) als qualifizierter Dienstunfall

    Vergleiche zu Leitsatz 2. OVG Koblenz, Urteil vom 26. November 2013 - 2 A 10407/13 -, juris.(Rn.23).

    Dieser Einsatz ist wegen der engen zeitlichen und örtlichen Verklammerung als Einheit zu betrachten und zu bewerten (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2013 - 2 A 10407/13.OVG -, juris).

    Subjektiv muss der Beamte sein Leben eingesetzt haben (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2013 - 2 A 10407/13.OVG -, juris).

  • VG Saarlouis, 10.06.2020 - 2 K 1611/17

    Anforderungen an die Feststellung eines qualifizierten Dienstunfalls

    Hierfür spreche auch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 26.11.2013 (Az.: 2 A 10407/13.OVG).

    Urteil vom 26.11.2013 - 2 A 10407/13 -, juris,.

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